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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fitnesscenter Mels und Health Training Center Mels im Folgenden «FCM/HTM» genannt

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Fitnesscenters Mels (FCM) und des Health Training Centers Mels (HTM).

 

2. Vertrag/Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. In Einzelfällen kann einer Übertragung der Mitgliedschaft zugestimmt werden. Dabei wird eine administrative Bearbeitungsgebühr von Fr. 99.– erhoben. Im Falle der Übertragung auf ein Nichtmitglied, wird zusätzlich eine Einführungspauschale von Fr. 250.- erhoben.

2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Identitätskontrolle.

2.3 Im Fitnesscenter sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.

2.4 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, sollte diese nicht schriftlich, eingeschrieben 4 Wochen vor Vertragsablauf gekündigt werden. FCM/HTM verpflichtet sich den Kunden rechtzeitig, schriftlich, auf die automatische Verlängerung hinzuweisen.

2.5 Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

2.6 Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsgebiet (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise, in schriftlicher Form, erbringt. (z.B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.). Ein in diesem Fall zu viel entrichteter Mitgliedsbeitrag wird pro rata temporis von HTM, abzüglich einer Administrationsgebühr von Fr. 99.-, zurück erstattet.

 

3. Eintrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestellter Chipkarte, auszuweisen. Das Eintrittsmedium ist Bestandteildes Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von Fr. 30.- kostenpflichtig ersetzt werden.

 

4. AGB, Betriebsordnung, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB sowie die Betriebsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

5. Zahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Speziell vereinbarte Ratenzahlungen beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und nicht auf Folgeverträge. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig beglichen sind.

 

6. Haftung

6.1 Die Haftung von FCM/HTM für Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. FCM/HTM hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

6.2 FCM/HTM haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chipkarten-/armband etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

 

7. Betriebszeiten

HTM in Mels ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie Revision (max. 2 Wochen/Jahr), Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

 

8. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

8.1 Die Nichtbenutzung der Einrichtungen berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

8.2 Auf Wunsch des Mitgliedes kann die laufende Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen bis zu 6 Wochen unterbrochen werden. (Timestop). Bei dokumentierten Ausfallzeiten durch: Unfall/Krankheit (nach Vorlage des Arztzeugnisses), Schwangerschaft, Militär- und Zivildienst, verlängert sich die Mitgliedschaft unentgeltlich um die Dauer der Ausfallszeit. Nach Absprache kann gegen eine Gebühr von Fr. 20.- /Monat, einen Unterbruch der Mitgliedschaft auch aus privaten Gründen vereinbart werden. Ein solcher Unterbruch ist schriftlich zu beantragen und im Voraus zu bezahlen. Die Dauer eines solchen Unterbruches kann mindestens 1 Monat, bis maximal 6 Monate betragen.

 

9. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebs-/Hausordnung und die Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Chipkarte-/armbands bleibt die Strafanzeige vorbehalten.

 

10. Änderungen AGB und Betriebsordnung

10.1 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

10.2 Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Firma.

 

 

Kauenstrasse 4 • 8887 Mels

Tel  081 / 710 54 40

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